Mobile Akupunktur und Massagen als betriebliche Gesundheitsförderung
Seit dem Jahressteuergesetz 2009 (§3 Nr. 34 EStG) unterstützt der Staat die betriebliche Gesundheitsförderung. Bis zu 500 Euro sind für Therapiemaßnahmen zur Gesundheitsprophylaxe pro Jahr und MitarbeiterIn steuer- und sozialversicherungsfrei. Von der Regelung profitieren nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Arbeitsgeber.
Mit Akupunktur und Massagen können Verspannungen und Blockaden gelöst sowie Schmerzen gelindert werden.
Möglich ist auch die Unterstützung zur Gewichtsreduktion oder Raucherentwöhnung mittels Akupunktur.
Um diesem Bedarf zu entsprechen, biete ich mobile Akupunktur und mobile Massagen an.
Ich komme in Ihren Betrieb und behandle die MitarbeiterInnen mit Ohrakupunktur oder mit einer Rückenmassage.
Bei Interesse kontaktieren Sie mich gerne.